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Bekanntmachung

hier: Öffentliche Zustellung

 


gem. § 1 Bbg Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. §10 Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)

 

Herr Michael Siebenhaar, Grünewalder Straße 16, 01979 Lauchhammer.

 

Hiermit gibt der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer bekannt, dass für die oben genannte Person zwei Schriftstücke (AZ.: 2022/00777 vom 25.10.2022 und 2022/01013 vom 01.11.2022) im Rathaus der Stadt Lauchhammer,

 

Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer, Zimmer 144 bereitliegen.

 

Die Schriftstücke können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadtkasse unter der Telefonnummer 03574/488-219 oder per Mail unter von der oben genannten Person in Zimmer 147 abgeholt werden.

 

Die Schreiben gelten 14 Tage nach Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Lauchhammer sowie auf der Homepage der Stadt Lauchhammer als zugestellt (§ 1 Bbg VwZG i. V. m. § 10 VwVG (Bund)).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit erfolgter Zustellung der Schreiben, Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsnachteile entstehen können.

 

 

Lauchhammer, 01.12.2022

 

 


Mirko Buhr
Bürgermeister


Diese Bekanntmachung wurde in die städtischen Bekanntmachungskästen am 12.12.2022 ausgehangen und wird am 27.12.2022 wieder abgenommen.