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Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes

Abwehrzaun im Landkreis OSL (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Abwehrzaun im Landkreis OSL

Quelle: Pressemitteilung Landkreis OSL

 

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes
 
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Errichtung eines weiteren Wildabwehrzaunes an der sächsischen Grenze wird der bestehende verlängert.
 
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP mit der Errichtung eines Wildabwehrzaunes ist am 26.03.2022 in Kraft getreten und kann eingesehen werden unter: siehe Link
 
Zum Schutz gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet wird in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter anderem die folgende Maßnahme bekanntgegeben und verfügt:
 
Entlang der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen im östlichen Teil des Kreisgebietes zwischen Grünewald und Lieske wird in nachfolgend dargestelltem Gebiet eine Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes (Knotengeflechtzaun) – rote Linie - ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen errichtet.