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Elterninformation zur Testpflicht in den Kindertagesstätten

 

Aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens und der aktuellen Coronaverordnung besteht in allen Kindertagesstätten eine Testpflicht. Sie gilt ab dem 7. Februar 2022.

Demnach muss vor dem Betreten der Einrichtung für alle betreuten Kinder zweimal pro Woche ein Testnachweis vorgelegt werden. Anderenfalls kann aufgrund des Zutrittsverbotes keine Betreuung des Kindes erfolgen.

Die Schnelltests sind in der Kindereinrichtung zu erhalten.

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Kita (035754/360-34) oder die Leiterinnen in den Kindertagesstätten zur Verfügung.