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Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen

Veröffentlichung/Bekanntmachung der unteren Forstbehörde:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund der Bedrohung der Vitalität der Kiefernbestände durch Schmetterlingsraupen der Nonne (Lymantria monacha) wird eine aviochemische Behandlung von Waldflächen in den Gemarkung Kittlitz, Flur 14 auf einer Fläche von  257 ha notwendig.

Ab der 19. KW ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen vorgesehen.

Dazu erteilte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung per Bescheid ( LFz 007/2015)  die Genehmigung zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels „Dimilin 80 WG“ mit einer Aufwandmenge von 0,025 kg/ha.

 

Am 15.04.2015 erfolgte die „Allgemeinverfügung des Landesbetriebes Forst Brandenburg als untere Forstbehörde zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen Forstschädlinge (Kiefernspinner, Nonne) gemäß § 19 Abs.3 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) und Sperren von Wald gemäß § 18 Abs. § LWaldG.

Mit diesem Schreiben bitte ich um die Unterrichtung der Öffentlichkeit (Aushang in den Orten Calau, Buckow, Mlode, Säritz, Zinnitz, Schadewitz, Groß Jehser, und Gliechow.

Die Genehmigung des LELF, die Allgemeinverfügung sowie der Lageplan sind als Anlagen beigefügt.

 

Folgende Hinweise bzw. Verhaltensanforderungen sind zu beachten:

  • Dimilin 80 WG (Häutungshemmer) ist ein aktuell zugelassenes Pflanzenschutzmittel gegen freifressende Schmetterlingsraupen.
  • Die Beschilderung der zu behandelnden Waldfläche erfolgt unmittelbar vor der Applikationsmaßnahme.
  • Es werden alle Waldwege mit Warnschildern gekennzeichnet.
  • Die Behandlungsfläche befindet sich im geotechnischen Sperrbereich der LMBV.
  • Das Betreten der Waldflächen innerhalb von 48 Stunden nach der Applikation ist untersagt.
  • Das Sammeln von Wildfrüchten, Wildkräutern und Wildbeeren ist bis 28 Tage nach der Applikation des Pflanzenschutzmittels verboten.
  • Die Lage des Einatzgebietes ist der beiliegenden Karte zu entnehmen.

 

Mi freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Olaf Niepraschk

Leiter der Oberförsterei Calau

 

 

 

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Oberförsterei Calau

Lindenstraße Nr.7

03205 Calau

 

Tel.: 03541 2219

Tel.: 03541 712942

Mobil: 01723144270

Fax: 03541 712496

E-Mail: olaf.niepraschk@lfb.brandenburg.de

 

www.forst.brandenburg.de

www.forstwirtschaft-in-deutschland.de

www.treffpunktwald.de

 

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